Netzbetreiber im girocard-System
- Teil 2 - 

Wie kommt der Handel genau an einen
Akzeptanzvertrag und sein Terminal?

30.07.2020

Händler, die Zahlungen mit der girocard anbieten wollen, benötigen einen Akzeptanzvertrag mit einem von der Deutschen Kreditwirtschaft zugelassenen Netzbetreiber. Auch bei Verträgen mit anderen Dienstleistern, beispielsweise kaufmännischen Netzbetreibern, steht immer einer der 21 technischen Netzbetreiber dahinter. Was man sich unter dem oben erwähnten Akzeptanzvertrag vorzustellen hat und welche Rolle die Netzbetreiber für die reibungslosen Abläufe des Terminals haben, erläutert Jörg Stahl, Vorsitzender des Bundesverbands der electronic cash Netzbetreiber.

Jörg Stahl

Jörg Stahl

Hier in seiner Funktion als Vorsitzender des Bundesverbands der electronic cash Netzbetreiber, der seit seiner Gründung 2015 die Interessen der in Deutschland aktiv tätigen Netzbetreiber vertritt. 

Marc Bator

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<p>Hier in seiner Funktion als Vorsitzender des Bundesverbands der electronic cash Netzbetreiber, der seit seiner Gr&uuml;ndung 2015 die Interessen der in Deutschland aktiv t&auml;tigen Netzbetreiber vertritt.&nbsp;<br /><br /></p><br />
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Chefmoderator der Sat.1-Nachrichten. Von 2005 bis 2013 war er der Sprecher der 20-Uhr-Tagesschau der ARD und zählt zu den bekanntesten Fernseh­gesichtern Deutsch­lands. Bereits seit 2016 ist er gerngesehener Gast der DK Infoveranstaltung in Berlin

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